Der Oberste Gerichtshof Schwedens hat eine Klage von Greta Thunberg und Hunderten von Aktivisten abgewiesen, die darauf abzielten, den Staat zu einer stärkeren Klimapolitik zu zwingen, und erklärt, dass Gerichte keine staatlichen Maßnahmen zu Klimamaßnahmen vorschreiben können.
In der Klage, die 2022 eingeleitet wurde, wurde argumentiert, dass Schweden die Menschenrechte verletze, indem es nicht genug gegen den Klimawandel tue. Das Gericht entschied zwar gegen die Klage, deutete aber an, dass in Zukunft eine anders strukturierte Klage in Betracht gezogen werden könnte, wie sie in anderen europäischen Präzedenzfällen zu sehen ist.
Der Entscheid folgt auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der die Schweiz für unzureichende Klimaschutzmassnahmen zur Rechenschaft zog, aber eine ähnliche Klage portugiesischer Jugendlicher gegen mehrere europäische Länder abwies.
Die Aktivisten hatten gehofft, Schweden dazu zu bringen, seine Politik an das Ziel der globalen Erwärmung von 1,5 Grad Celsius anzupassen, aber rechtliche Anfechtungen stellen weiterhin Hindernisse für Klimaklagen vor nationalen Gerichten dar. Vorerst bleibt abzuwarten, ob die Aktivisten eine neue juristische Strategie verfolgen oder mit anderen Mitteln dagegen vorgehen wollen.